In Italien gibt es einiges auf den Straßen zu beachten, hier einige wichtige Informationen für Verkehrsteilnehmer
Licht:
Das Abblendlicht ist für Auto- und Motorradfahrer bei Tag und Nacht Pflicht. Ausgenommen ist das Fahren innerhalb der Ortschaften.
Warnweste:
Die Warnweste ist seit 2004 in Italien Pflicht, folglich ist sie im Auto mitzuführen, um sie bei Kontrollen vorweisen und im Notfall überziehen zu können. Warndreieck und Verbandskasten sind ebenfalls Pflicht, ein Feuerlöscher wird empfohlen, ist aber nicht Pflicht.
Winterreifen:
In Südtirol gilt von 15. November bis 15. April eine vom Wetter unabhängige Winterreifenpflicht (oder Ganzjahresreifen M+S). Darüber hinaus muss bei winterlichen Witterungen und Schneefall vorgesorgt sein, z.B. mit Schneeketten.
Kindersitze:
Die Alarmpflicht für Kindersitze in Italien ist mit 7. November 2019 in Kraft getreten: Eltern von Kindern bis zu 4 Jahren haben 120 Tage Zeit, um den Kindersitz mit einem Alarmsystem zu versehen, das verhindern soll, dass Kleinkinder im Auto vergessen werden. Diese Pflicht gilt für in Italien zugelassene Fahrzeuge. Mit 6. März 2020 werden auch die dafür vorgesehenen Kontrollen und Strafen eingeführt: Die Strafen belaufen sich auf 83 bis 323 Euro und einen Abzug von 5 Führerscheinpunkten bzw. einen zeitweiligen Führerscheinentzug bis zu zwei Monaten (bei erneuter Zuwiderhandlung innerhalb von zwei Jahren).
Brenner-Autobahn:
Achtung: Auf der Brennerautobahn (Streckenabschnitt Brenner - Bozen Süd) gilt weiterhin das Maximaltempo 110 - nicht 130, wie sonst auf italienischen Autobahnen üblich!
Geschwindigkeit:
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden streng geahndet: Ab einer Überschreitung von 10 km/h sind mehrere 100 Euro Geldstrafe zu bezahlen, ab einer Überschreitung von über 40 km/h wird zudem der Führerschein für Monate entzogen.
Wildunfall:
Seit November 2019 muss ein Wildunfall auch dann gemeldet werden, wenn das Tier angefahren wurde, und nicht mehr wie vorher nur im Falle des Todes des Wildtieres. Zuständige Stelle ist z.B. die Forststation Kaltern, Tel. +39 0471 963147.
Geldstrafen:
Weitere Geldstrafen gibt es z.B. bei Missachtung der Anschnallpflicht, nicht gelöstem Mautticket oder falls nicht für Fußgänger angehalten wird, die den Zebrastreifen überqueren möchten.
Promillegrenze:
Die Promillegrenze liegt in Italien bei 0,5 Promille. Übrigens: Auch wer zu Fuß geht, kann - wenn auffällig angetrunken - von der Polizei angehalten und gestraft werden.
Drogen:
Das Rauchen von Hanf und das Fahren unter dem Einfluss von Drogen führt zum Entzug des Führerscheins. Es wird Anzeige erstattet.
Weitere wissenswerte Infos:
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Das Benutzen von Handys und anderen mobilen Endgeräten am Steuer ist verboten.
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Elektro-Autos dürfen nur für die Dauer des Ladens bei den Ladestationen geparkt werden.
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E-Roller dürfen höchstens 20 km/h und in Fußgängerzonen 6 km/h schnell fahren. Auf Gehsteigen ist das Fahren und Parken verboten.
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Rauchen:
Das Rauchen in allen öffentlichen Räumen ist seit dem 01.07.2005 untersagt. Die Strafen belaufen sich auf bis zu 2.000 Euro. Ausgenommen sind wenige Lokale, die separate Raucherräume anbieten und dafür strenge Kriterien erfüllen müssen. -
Gefälschte Produkte:
Wer gefälschte Markenprodukte kauft, muss mit strengen Strafen rechnen.
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